Vertragsgestaltung

Einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten. Dabei unterliegen die meisten dem Irrglauben, dass nur ein unterschriebenes Schriftstück einen Vertrag darstellt, der Rechtswirkungen und Bindungen der Parteien entfaltet. Auch der tägliche Kauf der Tageszeitung und das anschließende Hinlegen des Geldes stellt einen Vertrag dar.

Wenn Sie noch keine Erfahrung mit Vertragsgestaltung haben, sollten Sie, wenn die Situation finanziell die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zulässt, die ersten Verträge von einem Rechtsanwalt gestalten lassen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass nach den ersten erstellten Verträgen der Mandat weitaus besser in der Lage ist, selbst Verträge ähnlichen Typs aufzusetzen.