Bußgeldrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfaßt die Verteidigung in Bußgeldsachen. Hierzu zählen ganz überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen sowie Trunkenheit im Straßenverkehr.

Erhält man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen, so ist es grundsätzlich zu empfehlen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, insbesondere wenn eine Punkteeintragung in das Verkehrszentralregister (bei Bußgeldern ab 40,– €) droht.
Für eine Erstberatung stehe ich Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.