Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht beschäftigt sich in erster Linie mit den wechselseitigen Rechten und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer. Im Schadensfall kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Regulierung, weil die Versicherer u.a. die unzutreffende Beantwortung vorvertraglicher Fragen, Unter-, Mehrfach- und Überversicherung einwenden und auf die Meldung von Schäden nicht selten mit Rücktritt, Anfechtung und Kündigung sowie Leistungsverweigerung reagieren.

Ich prüfe anhand Ihres Versicherungsvertrages nebst Bedingungen und der konkreten Umstände des Versicherungsfalls das Bestehen und die Höhe Ihrer Leistungsansprüche und nehme Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich wahr.