Straßenverkehrsrecht
Im Regelfall sollten Sie direkt nach dem Unfallereignis anwaltlichen Rat einholen, zumindest dann, wenn es sich um einen fremdverschuldeten Unfall handelt oder die Schuldfrage ungeklärt ist.
Die Rechtsanwaltsvergütung ist bei fremdverschuldeten Unfällen im Regelfall von dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie – zum Beispiel weil Sie den Unfall mitverursacht haben – nur einen Teil des Ihnen entstandenen Schadens erstattet verlangen können.